Wozu beraten wir?
Teilhabe statt Ausgrenzung
Wir unterstützen Sie.
Und wir beraten Sie bei Fragen zur:
- Teilhabe mit gleichen Rechten
- selbst·bestimmten Teilhabe
Zum Beispiel zu folgenden Themen:
- „Wie kann ich selbst·bestimmt wohnen?“
- „Wie kann ich in meiner Frei·zeit aktiv teilhaben?“
- „Wie kann ich unabhängiger werden?
Zum Beispiel von:- meinen Eltern
- meiner Familie
- meinen Freunden
- „Welcher Kosten·träger ist für mich zuständig?"
- „Wie könnte mein eigener Plan zur Teilhabe aussehen?“
- „Wo finde ich andere Ansprech·partner für spezielle Fragen?“
- „Ich möchte meine Rechte durchsetzen.
Wie schaffe ich das?" - „Wie viel Geld habe ich zur Verfügung?"
- „Wo bekomme ich Mobilitäts·hilfe?"
Zur Mobilitäts·hilfe gehören zum Beispiel:- Taxis
- Fahr·dienste
- „Ich möchte an der Gesellschaft teilhaben.
Bekomme ich Geld für einen Dolmetscher?“ - „Welche Leistungen gibt es?“
- „Ich möchte barrierefrei wohnen.
Welche Möglichkeiten gibt es?“
Dazu können wir nicht beraten:
- Zum deutschen Recht.
Das bedeutet:
Zu den Gesetzen. - Sie haben eine Leistung beantragt?
Und die Leistung ist abgelehnt?
Dann können Sie Wider·spruch einlegen.
Und Sie können klagen.
Dabei beraten wir Sie nicht.