Wozu beraten wir?

Teilhabe statt Ausgrenzung

Wir unterstützen Sie.

Und wir beraten Sie bei Fragen zur:

  • Teilhabe mit gleichen Rechten
  • selbst·bestimmten Teilhabe

Zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • „Wie kann ich selbst·bestimmt wohnen?“
  • „Wie kann ich in meiner Frei·zeit aktiv teilhaben?“
  • „Wie kann ich unabhängiger werden?
    Zum Beispiel von:
    • meinen Eltern
    • meiner Familie
    • meinen Freunden
  • „Welcher Kosten·träger ist für mich zuständig?"
  • „Wie könnte mein eigener Plan zur Teilhabe aussehen?“
  • „Wo finde ich andere Ansprech·partner für spezielle Fragen?“
  • „Ich möchte meine Rechte durchsetzen.
    Wie schaffe ich das?"
  • „Wie viel Geld habe ich zur Verfügung?"
  • „Wo bekomme ich Mobilitäts·hilfe?"
    Zur Mobilitäts·hilfe gehören zum Beispiel:
    • Taxis
    • Fahr·dienste
  • „Ich möchte an der Gesellschaft teilhaben.
    Bekomme ich Geld für einen Dolmetscher?“
  • „Welche Leistungen gibt es?“
  • „Ich möchte barrierefrei wohnen.
    Welche Möglichkeiten gibt es?“

Dazu können wir nicht beraten:

  • Zum deutschen Recht.
    Das bedeutet:
    Zu den Gesetzen.
  • Sie haben eine Leistung beantragt?
    Und die Leistung ist abgelehnt?
    Dann können Sie Wider·spruch einlegen.
    Und Sie können klagen.
    Dabei beraten wir Sie nicht.